Übersicht der Betriebsarten Erklärung zur Barrierefreiheit

Gemeinde-Unfallversicherungsverband Hannover/Landesunfallkasse Niedersachsen



Örtliche Zuständigkeit:

Die Landesunfallkasse Niedersachsen ist für das gesamte Bundesland Niedersachsen zuständig.

Die örtliche Zuständigkeit des GUV Hannover erstreckt sich auf die Regierungsbezirke Hannover und Lüneburg, die Landkreise Aurich, Grafschaft Bentheim, Emsland, Gifhorn, Göttingen, Leer, Northeim, Osnabrück, Osterode am Harz, Wittmund und die kreisfreien Städte Emden, Osnabrück und Wolfsburg.

Die LUK Niedersachsen ist sachlich zuständig

  • für die Unternehmen (Verwaltung, Anstalten, Einrichtungen und Betriebe) des Landes Niedersachsen,
  • für Unternehmen, die in selbständiger Rechtsform betrieben werden und an denen das Land unmittelbar oder mittelbar überwiegend beteiligt ist oder auf deren Organe es einen ausschlaggebenden Einfluss hat,
  • für Körperschaften, Anstalten oder Stiftungen des öffentlichen Rechts, für die die Landesunfallkasse Niedersachsen nach anderen gesetzlichen Vorschriften Versicherungsträger geworden ist.

Der GUV Hannover ist sachlich zuständig

  • für die Unternehmen (Verwaltungen, Anstalten, Einrichtungen und Betriebe) der Gemeinden und Gemeindeverbände,
  • für Körperschaften, Anstalten oder Stiftungen des öffentlichen Rechts, für die der Verband nach anderen Vorschriften Versicherungsträger geworden ist,
  • für Haushalte,
  • für in selbständiger Rechtsform betriebene Unternehmen, an denen Gemeinden oder Gemeindeverbände unmittelbar oder mittelbar überwiegend beteiligt sind oder auf deren Organe sie einen ausschlaggebenden Einfluss haben (§ 129 Abs.1 Nr.1a SGB VII),
  • für Unternehmen zur Hilfe bei Unglücksfällen, soweit für sie nicht ein anderer Träger der Unfallversicherung zuständig ist.
Internet: www.lukn.de, www.guvh.de