Beschäftigte anderer (nicht kommunaler) Senioren- und Pflegeeinrichtungen sind abgesichert über die
Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW)
Die Beschäftigten sind vielfältigen Belastungen ausgesetzt. Diese können sich sowohl auf die Physis als auch auf die Psyche auswirken und zu Einschränkungen führen, die es zu vermeiden gilt.
Spezielle fachspezifische Belange der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes werden auch auf den Seiten der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) dargestellt:
Fachbereich Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege
Sachgebiet Gesundheitsdienst
Häufige Unfallarten, Berufskrankheiten & Gesundheitsgefahren
- Arbeiten in ungünstigen Körperhaltungen
- Psychosoziale Belastungen beim täglichen Umgang mit Pflegebedürftigen
- Konflikte mit Bewohnern und Angehörigen
Mehr zu Arbeitssicherheit & Gesundheitsschutz - Ihre gesetzliche Unfallversicherung informiert:
Grundsätze der Prävention
Grundsätzlich findet die DGUV - Vorschrift 1 Ihres Unfallversicherungsträgers Anwendung.
Hinweise zur Konkretisierung und Erläuterung finden Sie hier: DGUV-Regel 100-001
Sichere Pflegeeinrichtung - interaktives Portal

Portal Sichere Pflegeeinrichtung
Hinweis:
Das Portal ist ein Angebot unserer Kooperationspartnerin, der Unfallkasse Nordrhein-Westfalen. Die landesspezifischen Anforderungen für Niedersachsen können unter Umständen davon abweichen.













