Weiter zum Inhalt

Um frequentiert zu werden, müssen Frei- und Hallenbäder attraktiv gestaltet sein und den Besucherinnen und Besuchern Freizeit- und Erlebniswert bieten. 
Sie müssen sowohl die schwimmsportliche Betätigung als wichtiges Mittel zur Gesundheitsvorsorge ermöglichen als auch für den Schulsport und für das Vereins- und Gruppenschwimmen geeignet sein.

Die Beschäftigten der Bäder sind im Rahmen ihrer Tätigkeit zahlreichen Gefahren und Belastungen ausgesetzt, die es zu vermeiden gilt.

Spezielle fachspezifische Belange der Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutzes werden auch auf den Seiten der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) dargestellt:

Fachbereich Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege
Sachgebiet Bäder 
 

Häufige Unfallarten, Berufskrankheiten & Gesundheitsgefahren

  • Ausrutschen auf nassen Böden
  • Umgang mit Chemikalien
  • Konflikte mit Badegästen

Mehr zu Arbeitssicherheit & Gesundheitsschutz - Ihre gesetzliche Unfallversicherung informiert:

Grundsätze der Prävention

Grundsätzlich findet die DGUV - Vorschrift 1 Ihres Unfallversicherungsträgers Anwendung. 
Hinweise zur Konkretisierung und Erläuterung finden Sie hier: DGUV-Regel 100-001

Icon: pdf
Bodenbeläge für nassbelastete Barfußbereiche DGUV Information 207‑006 | Information, Bäder

Icon: pdf
Gefahrstoffe bei der Aufbereitung von Schwimm- und Badebeckenwasser DGUV Information 213‑040 | Information, Bäder
Icon: pdf
Richtlinien für die Verwendung von Ozon zur Wasseraufbereitung DGUV Regel 103‑001 | Regel, Bäder

Icon: pdf
Prüfliste für Chlorungseinrichtungen unter Verwendung von Chlorgas und deren Aufstellungsräumen in Bädern DGUV Information 207‑023 | Information, Checkliste, Bäder
Icon: pdf
Beurteilung von Gefährdungen und Belastungen am Arbeitsplatz in Bäderbetrieben DGUV Information 207‑018 | Information, Bäder