Um frequentiert zu werden, müssen Frei- und Hallenbäder attraktiv gestaltet sein und den Besucherinnen und Besuchern Freizeit- und Erlebniswert bieten.
Sie müssen sowohl die schwimmsportliche Betätigung als wichtiges Mittel zur Gesundheitsvorsorge ermöglichen als auch für den Schulsport und für das Vereins- und Gruppenschwimmen geeignet sein.
Die Beschäftigten der Bäder sind im Rahmen ihrer Tätigkeit zahlreichen Gefahren und Belastungen ausgesetzt, die es zu vermeiden gilt.
Spezielle fachspezifische Belange der Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutzes werden auch auf den Seiten der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) dargestellt:
Fachbereich Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege
Sachgebiet Bäder
Häufige Unfallarten, Berufskrankheiten & Gesundheitsgefahren
- Ausrutschen auf nassen Böden
- Umgang mit Chemikalien
- Konflikte mit Badegästen
Mehr zu Arbeitssicherheit & Gesundheitsschutz - Ihre gesetzliche Unfallversicherung informiert:
Grundsätze der Prävention
Grundsätzlich findet die DGUV - Vorschrift 1 Ihres Unfallversicherungsträgers Anwendung.
Hinweise zur Konkretisierung und Erläuterung finden Sie hier: DGUV-Regel 100-001





