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Um dieses Engagement entsprechend zu würdigen, sind ehrenamtlich Tätige in Deutschland gesetzlich unfallversichert. Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist, dass die ehrenamtliche Tätigkeit im Auftrag der Schule, einer Körperschaft oder einer Anstalt des öffentlichen Rechts erfolgt, unentgeltlich ist, und nicht im Rahmen eines Beschäftigungsverhältnisses ausgeübt wird.

Gewählte Ehrenamtsträger in gemeinnützigen Organisationen können sich freiwillig versichern. Zuständig hierfür ist in der Regel die Verwaltungs-Berufsgenossenschaft. Alle relevanten Informationen dazu finden Sie hier.

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat in Zusammenarbeit mit den Versicherungsträgern eine Broschüre zum Unfallversicherungsschutz im Ehrenamt herausgegeben:

Unfallversichert im freiwilligen Engagement - BMAS
 

Mehr zu Arbeitssicherheit & Gesundheitsschutz - Ihre gesetzliche Unfallversicherung informiert:

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Gesund im Ehrenamt: Psychische Anforderungen in der ehrenamtlichen Hilfe für Geflüchtete erfolgreich meistern Faltblatt 12495 | Merkblatt, Ehrenamt
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Schutz der Gesundheit bei Mehrfachbelastungen durch Beruf, Ehrenamt und Familie DGUV Information 211‑037 | Information, Ehrenamt