Um dieses Engagement entsprechend zu würdigen, sind ehrenamtlich Tätige in Deutschland gesetzlich unfallversichert. Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist, dass die ehrenamtliche Tätigkeit im Auftrag der Schule, einer Körperschaft oder einer Anstalt des öffentlichen Rechts erfolgt, unentgeltlich ist, und nicht im Rahmen eines Beschäftigungsverhältnisses ausgeübt wird.
Gewählte Ehrenamtsträger in gemeinnützigen Organisationen können sich freiwillig versichern. Zuständig hierfür ist in der Regel die Verwaltungs-Berufsgenossenschaft. Alle relevanten Informationen dazu finden Sie hier.
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat in Zusammenarbeit mit den Versicherungsträgern eine Broschüre zum Unfallversicherungsschutz im Ehrenamt herausgegeben:
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