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Die Beschäftigten und die Studierenden können sehr unterschiedlichen Gefährdungen ausgesetzt sein, wobei die Beurteilung der Gefährdungen insbesondere in der Forschung hohe Anforderungen an die verantwortlichen Instituts- oder Projektleiter stellt.

Spezielle fachspezifische Belange, die von bundesweitem Interesse sind, werden von der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) dargestellt:

Fachbereich Bildungseinrichtungen 
Sachgebiet Hochschulen, Forschungseinrichtungen 

Mehr zu Arbeitssicherheit & Gesundheitsschutz - Ihre gesetzliche Unfallversicherung informiert:

Grundsätze der Prävention

Grundsätzlich findet die DGUV - Vorschrift 1 Ihres Unfallversicherungsträgers Anwendung. 
Hinweise zur Konkretisierung und Erläuterung finden Sie hier: DGUV-Regel 100-001

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Laborabzüge – Bauarten und sicherer Betrieb DGUV Information 213-857 | Information, Hochschule
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Biologische Laboratorien – Ausstattung und organisatorische Maßnahmen DGUV Information 213-086 | Information, Hochschule
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Gefährliche Stoffe an Hochschulen DGUV Information 213-044 | Information, Hochschule
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Tätigkeiten mit Gefahrstoffen in Hochschulen DGUV Information 213-039 | Information, Hochschule
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Sicherheit im chemischen Hochschulpraktikum DGUV Information 213-026 | Information, Hochschule
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Herstellen und Betreiben von Geräten und Anlagen für Forschungszwecke DGUV Information 202-002 | Information, Hochschule
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Benutzung von Augen- und Gesichtsschutz DGUV Regel 112-992 | Regel, Hochschule