Häufig arbeitet bühnentechnisches Personal im hektischen Betrieb mit Baustellencharakter. Künstlerinnen und Künstler agieren oft unter schwebenden Lasten oder in Bewegung befindlichen Bühnenteilen.
Grund genug, in Veranstaltungs- und Produktionsstätten besondere Vorkehrungen zu treffen. Das betrifft besonders die Auslegung und Nutzung der Technik, die Aufsicht und die Freigabe der Bühne durch speziell ausgebildetes Personal sowie das Verhalten des künstlerischen Personals
Spezielle, fachspezifische Belange, die von bundesweitem Interesse sind, werden von der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) dargestellt:
Sachgebiet Bühnen und Studios
Häufige Unfallarten, Berufskrankheiten & Gesundheitsgefahren
- Arbeiten in ungünstigen Körperhaltungen
- Stolpern, Stürzen, Umknicken
Mehr zu Arbeitssicherheit & Gesundheitsschutz - Ihre gesetzliche Unfallversicherung informiert:
Grundsätze der Prävention
Grundsätzlich findet die DGUV - Vorschrift 1 Ihres Unfallversicherungsträgers Anwendung.
Hinweise zur Konkretisierung und Erläuterung finden Sie hier: DGUV-Regel 100-001










