Hafen
Das Arbeitsgebiet in einem Hafen umfasst die Arbeiten, die in den Anlagen und Terminals von See- und Binnenhäfen durchgeführt werden. Zur Hafenarbeit gehört zunächst die Be- und Entladung von Schiffen, wobei die damit verbundenen Arbeiten an Bord wie auch im Landbereich ausgeübt werden.
Zur Durchführung der Hafenarbeit kommen vielfach Hafenumschlaggeräte und Hebeeinrichtungen zum Einsatz.
Für Häfen, die sich in der Trägerschaft von Kommunen oder des Landes befinden, sind wir als Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand zuständig.
Spezielle, fachspezifische Belange werden auch von der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) dargestellt:
Sachgebiet Verkehr und Landschaft
Binnenschifffahrt, Wasserfahrzeuge, Hafenanlagen
Seeschifffahrt
Küstenschutz
Der Küstenschutz sichert Leben und Wirtschaften der Bevölkerung und damit die Entwicklung des Landes. Wesentliche Aufgaben der Beschäftigten in diesem Bereich sind die Grünpflege und der Erhalt der Deiche. Auch die Böschungssicherung an den Kanälen ist ein wichtiger Aufgabenbereich.
Spezielle, fachspezifische Belange werden auch von der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) dargestellt:
Sachgebiet Verkehr und Landschaft - Straßen Gewässer Forsten Tierhaltung
Mehr zu Arbeitssicherheit & Gesundheitsschutz - Ihre gesetzliche Unfallversicherung informiert:
Grundsätze der Prävention
Grundsätzlich findet die DGUV - Vorschrift 1 Ihres Unfallversicherungsträgers Anwendung.
Hinweise zur Konkretisierung und Erläuterung finden Sie hier: DGUV-Regel 100-001




