Den Sicherheitsbeauftragten kommt aufgrund ihrer Orts-, Fach- und Sachkenntnisse die Aufgabe zu, in ihrem Arbeitsbereich Unfall- und Gesundheitsgefahren zu erkennen und adäquat darauf zu reagieren sowie zu beobachten, ob die vorgeschriebenen Schutzvorrichtungen und -ausrüstungen vorhanden sind.
Sicherheitsbeauftragte sind ohne hierfür festgeschriebenen Zeitaufwand ehrenamtlich auf ihrer jeweiligen Arbeitsebene unterstützend tätig. Sie treten gegenüber den Kolleginnen und Kollegen als Multiplikatoren auf und bewirken durch ihre Präsenz, ihre Vorbildfunktion und durch ihr kollegiales Einwirken ein sicherheitsgerechtes und gesundheitsbewusstes Verhalten. Damit sind sie ein wichtiges Bindeglied zwischen der Unternehmensleitung, den Führungskräften und den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern vor Ort.
Gemäß § 11 Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) sind Sicherheitsbeauftragte Mitglied im Arbeitsschutzausschuss (ASA).