Seit 1971 sind Kinder während des Besuchs von Kindergärten, seit 1997 Kinder in Kindertageseinrichtungen, und seit 2005 auch Kinder in der Tagespflege gesetzlich unfallversichert Schülerunfallversicherung .
In ihrer täglichen Arbeit sind die Beschäftigten in Kindertages-einrichtungen sowohl physischen als auch psychischen Belastungen ausgesetzt, die es zu vermeiden gilt. Dabei liegen die auslösenden Faktoren nicht nur in der Arbeitsumgebung, bei den Kindern und im Kollegium. Vermehrt entstehen psychische Belastungssituationen auch im Umgang mit den Erziehungsberechtigten.
Spezielle fachspezifische Belange der Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutzes werden auch auf den Seiten der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) dargestellt:
Fachbereich Bildungseinrichtungen
Häufige Unfallarten, Berufskrankheiten & Gesundheitsgefahren
- Arbeiten in ungünstigen Körperhaltungen
- permanente Belastung durch Lärm
- Konflikte mit Erziehungsberechtigten
Mehr zu Arbeitssicherheit & Gesundheitsschutz - Ihre gesetzliche Unfallversicherung informiert:
Grundsätze der Prävention
Grundsätzlich findet die DGUV - Vorschrift 1 Ihres Unfallversicherungsträgers Anwendung.
Hinweise zur Konkretisierung und Erläuterung finden Sie hier: DGUV-Regel 100-001
Sichere Kita - interaktives Portal

Hinweis:
Das Portal ist ein Angebot unserer Kooperationspartnerin, der Unfallkasse Nordrhein-Westfalen. Die landesspezifischen Anforderungen für Niedersachsen können unter Umständen davon abweichen.





































